Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse – Ihre Möglichkeiten
Sie haben Ihre Ausbildung in oder außerhalb der EU, des EWR oder der Schweiz abgeschlossen und möchten in Deutschland als Pflegekraft arbeiten? Dann müssen Sie nachweisen, dass Ihre Qualifikation den deutschen Standards entspricht. Dafür gibt es zwei Wege, die Ihnen im Defizitbescheid mitgeteilt werden:
1. Eignungs-/Kenntnisprüfung – Ihr direkter Nachweis
Hier zeigen Sie, dass Sie das nötige Wissen und praktische Fähigkeiten für Ihren Beruf haben. Die Prüfung besteht aus einem mündlichen und einem praktischen Teil.
Sprache: Die Prüfung findet auf Deutsch statt (B2-Niveau erforderlich).
Vorbereitung & Organisation mit der KBG GmbH:
2. Anpassungslehrgang – Gezielte Nachqualifikation
Falls Unterschiede zur deutschen Ausbildung bestehen, können Sie fehlende Inhalte nachholen. Der Lehrgang umfasst:
Sprache: Die Maßnahme und das Abschlussgespräch finden auf Deutsch statt (B2-Niveau erforderlich).
Was bieten wir als KBG GmbH im Rahmen des Anpassungslehrganges?
Fragen? Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen gerne!
Weitere Informationen finden Sie zudem auf den Internetseiten der zuständigen Bezirksregierung.