Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse – Ihre Möglichkeiten

Sie haben Ihre Ausbildung in oder außerhalb der EU, des EWR oder der Schweiz abgeschlossen und möchten in Deutschland als Pflegekraft arbeiten? Dann müssen Sie nachweisen, dass Ihre Qualifikation den deutschen Standards entspricht. Dafür gibt es zwei Wege, die Ihnen im Defizitbescheid mitgeteilt werden:

1. Eignungs-/Kenntnisprüfung – Ihr direkter Nachweis

Hier zeigen Sie, dass Sie das nötige Wissen und praktische Fähigkeiten für Ihren Beruf haben. Die Prüfung besteht aus einem mündlichen und einem praktischen Teil.

Sprache: Die Prüfung findet auf Deutsch statt (B2-Niveau erforderlich).

Vorbereitung & Organisation mit der KBG GmbH:

  • Wir empfehlen spezielle Vorbereitungskurse.
  • Die Prüfung wird von der KBG GmbH in Abstimmung mit der zuständigen Behörde organisiert.
  • Wir helfen Ihnen bei der Anmeldung.
  • Die Terminplanung wird durch uns in Absprache mit Ihrer Einrichtung vorgenommen.

2. Anpassungslehrgang – Gezielte Nachqualifikation

Falls Unterschiede zur deutschen Ausbildung bestehen, können Sie fehlende Inhalte nachholen. Der Lehrgang umfasst:

  • Theorie und/oder Praxis
  • Prüfung: Abschlussgespräch

Sprache: Die Maßnahme und das Abschlussgespräch finden auf Deutsch statt (B2-Niveau erforderlich).

Was bieten wir als KBG GmbH im Rahmen des Anpassungslehrganges?

  • Wir führen das Abschlussgespräch direkt in Ihrer praktischen Einrichtung durch (Umkreis 25 km).
  • Die Terminfindung findet direkt zwischen Einrichtung des praktischen Anpassungslehrganges und uns statt.

Fragen? Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen gerne!

Weitere Informationen finden Sie zudem auf den Internetseiten der zuständigen Bezirksregierung.

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