Nach Eingang Ihrer Bewerbung erhalten Sie umgehend eine Bestätigung.
Die Bewerbung wird zeitnah auf Vollständigkeit überprüft (s. Welche Unterlagen müssen in meine Bewerbung?). Ist alles korrekt und die gesetzlichen Anforderungen werden erfüllt, laden wir Sie innerhalb der nächsten zwei Wochen zu einem persönlichem Bewerbungsgespräch ein. Dort treffen Sie dann eine Lehrkraft vom KBG und eine Praxisanleitung der kooperierenden Einrichtungen.
Wir benötigen von Ihnen:
Wenn vorhanden, reichen Sie auch folgende Nachweise ein:
Wir dürfen Sie nur mit einem in Deutschland anerkannten Abschluss aufnehmen. Bitte beachten Sie, dass Abschlüsse, die nicht in Deutschland erworben wurden, vorab durch die Bezirksregierung anerkannt werden müssen. Da dieses Verfahren längere Zeit in Anspruch nehmen kann, bitten wir Sie, sich frühzeitig um die Anerkennung zu kümmern.
Sie benötigen einen gültigen Aufenthaltstitel inklusive Zusatzblatt, aus dem hervorgeht, dass Sie uneingeschränkt arbeiten dürfen.
Für die Ausbildung benötigen Sie das Sprachniveau B2.
Nein, ein Bewerbungstest wird nicht durchgeführt.
Das KBG hat genügend Kooperationspartner (siehe Homepage). Die Planung für Ihre Einsätze während der Ausbildung wird von Lehrer*innen des KBG für Sie von Beginn an übernommen.
Nein, der Unterricht findet in Blöcken statt und geht in der Regel von Mo. - Fr.: 8.00 bis 15.15 Uhr
Da Sie eine berufliche Ausbildung machen gibt es keine Schulferien. Natürlich haben Sie Anspruch auf Erholungsurlaub im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. In der Regel haben Sie Anspruch auf sechs Wochen pro Kalenderjahr. Die Urlaubstage werden überwiegend zu vorgegebenen Zeiten zwischen den Unterrichtsblöcken und den Praxiszeiten vom KBG geplant. Nur einzelne Tage bleiben zur freien Verfügung.
Die Klassengröße ist auf 28 Auszubildende begrenzt.
In der Regel arbeitet man von 14 Tagen 11 und hat dann drei Tage frei, über ein Wochenende.
Die tägliche Arbeitszeit liegt bei etwa sieben Stunden im Frühdienst oder Spätdienst. Im Verlauf der Ausbildung müssen Sie auch Nachtdienste ableisten.