Auszubildende in Pflegeberufen werden zu einem Großteil praktisch in einer stationären oder ambulanten Einrichtung ausgebildet. Aus diesem Grund ist es unverzichtbar und gesetzlich gefordert, dass die Anleitung der Auszubildenden in der Praxis auch durch eine geeignete Fachkraft gesichert wird. Als Praxisanleiter/in sind Sie für die Aufgabenplanung und Betreuung der Auszubildenden, unter Berücksichtigung des Rahmenlehrplans, zuständig. Sie sind Vorbild für die berufliche Haltung und führen Ihre Schützlinge in den Beruf ein.
Weiterbildungsverlauf:
Die Weiterbildung umfasst, dem neuen Pflegeberufegesetz von 2018 entsprechend, 300 Unterrichtsstunden, die in der Regel berufsbegleitend abgelegt werden.
Diese teilen sich auf in 240 theoretische und 60 fachpraktische Unterrichtsstunden.
Ihre Weiterbildung zur Praxisanleitung unterteilt sich in 3 Module mit folgenden Inhalten: